Filesharing ohne Internetanschluss!?

Die Qualität der den Filesharing-Abmahnungen zu Grunde liegenden Daten wird von den Gerichten ja nur selten ernsthaft in Frage gestellt. Zu denken geben sollte aber der folgende Fall: mir liegt eine Filesharing-Abmahnung vor, die an eine ältere Dame gerichtet ist. Das Besondere: die Dame hat mit ihrem Anbieter nur einen Vertrag über Telefonleistungen abgeschlossen.  Sie hat daher auch keinen Router, einen Computer hat sie ebenfalls nicht.  Da bleibt die Frage: wie zuverlässig wurden wohl in diesem Fall die Daten ermittelt…?

AG Saarlouis: Belehrung auch zum Nichtbestehen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht im Internet besteht nicht immer uneingeschränkt. Wenn zum Beispiel speziell nach Kundenwunsch angefertigte Waren verkauft werden, so sieht das Gesetz vor, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht (§312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB).

Das Amtsgericht Saarlouis hat jetzt entschieden, dass ein Verkäufer in seiner Widerrufsbelehrung bzw. seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Käufer auch darauf hinweisen muss, dass kein Widerrufsrecht besteht, ansonsten kann der Käufer auch speziell für ihn angefertigte Waren wieder zurückschicken (Urteil vom 05.07.2013 (27 C 1919/12 (13)).  

In dem konkreten Fall wurde darum gestritten, ob maßangefertigte Sportanzüge vom Käufer wieder an den Verkäufer zurückgegeben werden können, wenn nur die Standard-Widerrufsbelehrung verwendet wird und vom Verkäufer nicht darauf hingewiesen wird, dass der Widerruf bei maßangefertigten Waren ausgeschlossen ist.

Da Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Käufer die Widerrufsbelehrung als uneingeschränkt verstehen durfte. Der Verkäufer musste daher die maßgefertigten Anzüge wieder zurücknehmen.

Jeder Anbieter von Waren, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden kann, sollte daher unbedingt die Käufer auf diese Einschränkung hinweisen.

Ähnlich wie das AG Saarlouis hat übrigens auch schon der Bundesgerichtshof entschieden, der es bei Zeitschriften-Abonnements für notwendig hielt, dass auch auf das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts hingewiesen werden muss (BGH v. 09.06.2011 – I ZR 17/10). Ansonsten besteht nach Ansicht des Gerichtshofs auch hier das normale Widerrufsrecht.

Fachanwältin Urheber- und Medienrecht

Heute eine Mitteilung in eigener Sache: ich habe soeben den Bescheid bekommen, dass ich als Fachanwältin für UIMG_1211rheber- und Medienrecht zugelassen wurde. Damit bin ich die erste im Saarland zugelassene Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht.

Um den Fachanwaltstitel zu erhalten, musste ich besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen darlegen.

Dafür waren 80 Fälle  aus den Bereichen Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen, Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, Rundfunkrecht, wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz, Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung nachzuweisen.