Wichtig für Online-Händler: neue Regelungen ab 13. Juni 2014!

Zum 13. Juni 2014, 0.00h treten einige Neuerungen im Fernabsatzrecht in Kraft. Für Online-Händler bedeutet das: unbedingt die Änderungen bis zum 13. Juni 2014 umsetzen, da ansonsten akute Abmahngefahr besteht. Tatsächlich sind die Änderungen im Detail recht umfangreich, so dass hier nur einige der wichtigsten Punkte dargestellt werden können.

Neue Widerrufsbelehrung

So ändert sich beispielsweise der Text der Widerrufsbelehrung. Im Gesetz wird für die Widerrufsbelehrung, wie auch schon nach altem Recht, ein Muster bereitgestellt, das verschiedene Alternativformulierungen enthält, die je nach Fall ausgewählt werden müssen.

Widerrufsformular verpflichtend

Zudem muss dem Käufer das gesetzlich vorgegebene Widerrufs-Formular zur Verfügung gestellt werden, mit dem der Widerruf erklärt werden kann. Neu ist auch, dass dem Käufer die Erklärung des Widerrufs zusätzlich über ein Internetformular ermöglicht werden kann. Im Einzelnen ergeben sich bzgl. der Gestaltung der Widerrufserklärung verschiedene Möglichkeiten, die auch durch Änderung der Programmierung des Shops umgesetzt werden können.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Einige Neuerungen gibt es bei den Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Beispielsweise besteht kein Widerrufsrecht mehr bei Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde. Hierzu zählen z.B. Kosmetikartikel oder auch Lebensmittel, bei denen eine Verunreinigung nach Öffnung nicht ausgeschlossen werden kann.

Käufer trägt Rücksendekosten

Eine Erleichterung für den Händler ergibt sich bei den Versandkosten: bei Ausübung des Widerrufsrechts hat grundsätzlich der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, der Verkäufer übernimmt diese Kosten ausdrücklich. Bisher konnten dem Käufer nur bei einem Warenwert unter 40,00 € die Kosten der Rücksendung auferlegt werden. Der Käufer muss aber auch nach neuem Recht darüber informiert werden, dass er die Kosten zu tragen hat.

Änderungen der Informationspflichten

Nach wie vor müssen dem Käufer bestimmte Informationen über den Verkäufer und über das Zustandekommen des Vertrages zur Verfügung gestellt werden. Hier ändern sich einige Details. So muss nunmehr verpflichtend die Telefonnummer des Verkäufers angegeben werden. Bereits bei Beginn des Bestellvorgangs muss der Kunde zudem informiert werden, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Diese Angaben müssen also zur Verfügung stehen, bevor eine Ware in den Warenkorb gelegt wird.

Spezielle Informationspflichten bei digitalen Inhalten

Spezielle Informationspflichten gelten ab 13. Juni 2014 für die Bereitstellung digitaler Inhalte (Art.246 Abs. 1 S. 1 Nr. 7, 8 und Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 14 EGBGB) – unabhängig davon, ob sie im Fernabsatz oder im stationären Handel verkauft werden. Es müssen Informationen über die Funktionsweise der digitalen Inhalte einschließlich eventuell bestehender technischer Schutzmaßnahmen bereitgestellt werden. Zudem müssen, soweit wesentlich, Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität angegeben werden.

Fazit

Jeder Online-Händler wird in mehr oder weniger großem Umfang Änderungen seines Shops, der AGB und der Kundeninformationen vornehmen (lassen) müssen. Die gute Nachricht dabei ist, dass daraus zum Teil Erleichterungen resultieren: so leiden derzeit viele Händler unter den hohen Kosten für Rücksendungen – diese können jetzt dem Käufer auferlegt werden. Dabei muss allerdings im Auge behalten werden, ob diese Regelung nicht einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den Shops mit sich bringt, die kostenlose Rücksendungen anbieten.

2 Gedanken zu „Wichtig für Online-Händler: neue Regelungen ab 13. Juni 2014!

  1. Die Neuregelungen treten am 13. Juni in Kraft, nicht am 12:

    Artikel 15 des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
    und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung*

    Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt am 13. Juni 2014 in Kraft.

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