Karibik, Anschlusssperrung und einstweilige Verfügung

IMG_0331Alles begann Anfang 2013 mit einer 600 Euro-Telefonrechnung wegen angeblicher Telefonate in die Karibik. Der Anschluss des Mandanten wurde wegen dieser Rechnung vom Anbieter „vorsorglich“ gesperrt. Diese Fürsorge wollte der Mandant nicht und hat mich beauftragt, gegen die Forderung und die Sperrung des Anschlusses vorzugehen. Wenige Tage später funktionierten Internet und Telefon auch wieder, die Forderung hatte ich bestritten. Das Ergebnis der technischen Prüfung wurde vom Anbieter erst ca. drei Monate nach der Beanstandung vorgelegt, so dass gem. § 45i Abs. 3 Satz 2 Telekommunikationsgesetz vermutet wird, dass die Verbindungen in die Karibik unrichtig ermittelt wurden. Weitere Anstrengungen des Telekommunikationsanbieters, die Forderung einzutreiben, wurden nicht unternommen. Weiterlesen