LG Berlin: GVL-Beiratswahl 2012 nichtig

Das Landgericcd-regalht Berlin hat mit Urteil vom 04.04.2014 (Az, 2 O 194/12, hier abrufbar) die auf der Berechtigtenversammlung der Gesellschaft zur Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) am 15.05.2012 durchgeführten Wahlen der Beiratsmitglieder und deren Stellvertreter für nichtig erklärt. Das Urteil des LG Berlin ist deshalb richtungsweisend, weil –soweit bekannt – bisher keine Entscheidung darüber vorliegt, nach welchen Grundsätzen der Beirat der GVL, der eine ganz eigene Funktion (geprägt durch § 6 Abs. 2 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz) hat, zu beurteilen ist.

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