BGH: Widerruf ohne Wertersatz nicht unbegrenzt

Vielen Internethändlern dürfte nach ekatalysatoriner neuen Entscheidung des BGH (Urt. v. 12. 10.2016, VIII ZR 55/15) ein Stein vom Herzen fallen: der Bundesgerichtshof hat einen Wertersatzanspruch des Verkäufers bei Widerruf eines Katalysators bejaht, den der Kunde online gekauft hatte. Der Kunde wollte den Katalysator nach dem Einbau in sein Auto, der sichtliche Spuren hinterlassen hatte, wieder an den Verkäufer zurückschicken, da er nicht seinen Erwartungen entsprochen hatte. Ein Widerrufsrecht hatte der Kunde zwar – die Frage war aber, ob er dafür, dass er das Autoteil mit starken Gebrauchsspuren zurück schickte, einen Ausgleich zahlen musste.

WAS DARF DER KUNDE?

Nach der Entscheidung des BGH vom 03.11.2010 (Az.: VIII ZR 337/09) über den Wertersatz bei Widerruf des Kaufs eines Wasserbettes war ziemlich unklar, wann Verkäufer nach einem Widerruf durch den Kunden überhaupt noch Wertersatz verlangen dürfen. Der BGH hatte damals entschieden, dass der Kunde, obwohl er das Wasserbett befüllt hatte und es dadurch für den Verkäufer unverkäuflich wurde, den Wertverlust nicht ausgleichen musste.

Das Gesetz gibt (nach neuer Rechtslage ab 13.06.2014) vor, dass der Kunde Wertersatz zu leisten hat, wenn „der Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist“. In der Version der Widerrufsbelehrung über die der BGH jetzt entschieden hat, wurde noch formuliert: „unter Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist“. Der Maßstab „Testen wie im Laden“ wird aber auch bei der neuen Version der Widerrufsbelehrung angelegt, so dass das Urteil des BGH auch für die geltende Rechtslage relevant ist.

Das bedeutet, dass Verbraucher nicht für den Wertverlust aufkommen müssen,  den etwa ein  Kleidungsstück  allein  dadurch  erleidet,  dass  es  aus  der Verpackung genommen  und  anprobiert  wird,  den  ein Buch  durch  das  bloße Aufschlagen und Durchblättern erfährt, oder der bei einem Kraftfahrzeug durch das Ausprobieren seiner Instrumente oder durch eine kurze Testfahrt auf einem nicht-öffentlichen  Gelände  eintritt.

Die Beurteilung richtet sich danach, was ein Verbraucher im stationären Handel mit der gleichen Ware hätte machen dürfen. Er soll dieselbe Möglichkeit haben, die Ware zu begutachten, wie wenn er sie im Laden kauft. Da aber der Verbraucher zu Hause keine Möglichkeit hat, z.B. Ausstellungsstücke der Ware anzusehen und ggf. zu testen, muss ihm eine angemessene Prüfungsmöglichkeit zu Hause eingeräumt werden. Wie weit diese Möglichkeit geht, wird sich nach der jeweiligen Ware richten.

DIE ENTSCHEIDUNG DES BGH

Der Einbau des Katalysators und eine Probefahrt ging dem BGH jedenfalls zu weit: einen Einbau hätte der Käufer auch im Ladengeschäft nicht vornehmen dürfen.

Der Gerichtshof erklärt den Unterschied zwischen seinem „Wasserbett-Urteil“ und dem „Katalysator-Fall“ so: Typischerweise kann der Käufer Musterstücke im Laden ausprobieren. Ein Wasserbett kann also im Laden ausprobiert werden, daher muss dies dem Käufer bei einem Internetkauf ebenfalls möglich sein, ohne dass er Wertersatz leisten muss. Anders bei einem Katalysator: diesen hätte der Kunde in keinem Fall in seinen PKW einbauen können.

FAZIT

Es ist erfreulich, dass der BGH nunmehr verschiedene Ansatzpunkte zur Beurteilung des Wertersatzes nach Widerruf gegeben und einige Klarstellungen getroffen hat. Es wird daher künftig leichter fallen, zu beurteilen, ob eine Wertersatzpflicht eintritt oder nicht. Diese Beurteilung wird allerdings nach wie vor im Einzelfall getroffen werden müssen.

Ein Gedanke zu „BGH: Widerruf ohne Wertersatz nicht unbegrenzt

  1. Ich habe einen Kaffeeautoma ten im Internet gekauft bei einem Elektro Händler
    (Expert) Hatte 30 Tage Rückgaberecht und habe nach ca 2 Wochen von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht. Die Kaffeemaschine hat mir nicht gefallen, der Kaffee schmeckte nicht und nach 2 Wochen kam schon Maschine entkalken. Auch größere Tassen konnte man nicht unterstellen. Wir schickten die Maschine gereinigt zurück nachdem wir ca 20 Kaffee gemacht hatten und wollten unser Geld zurück. Der Verkäufer lehnte eine Rückzahlung ab da die Maschine ja nicht mehr neu sei. Auch ebay lehnte ab den Fall weiter zu bearbeiten.

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