Interview zum Einbinden fremder Inhalte

Der BGH entscheidet am 16. Mai 2013 über die urheberrechtliche Zulässigkeit von „Framing“ – konkret dem Einbinden von YouTube-Videos auf die eigene Website. Hier schonmal einige Grundinfos zum Thema in einem Interview mit mir bei „business-on“: http://www.business-on.de/saarlorlux/urheberrecht-ist-das-einbetten-von-youtube-videos-illegal-_id16218.html

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