„First come – first served“ – also die Priorität der Registrierung der Domain – das ist der Grundsatz bei der Frage, wem das Recht an einer Domain zusteht. Das bedeutet, dass derjenige, der die Domain zuerst registriert, auch das Recht hat, diese zu nutzen. Allerdings täuscht die Einfachheit dieses Grundsatzes, denn diese Regel wird in verschiedenen Konstellationen immer wieder durchbrochen und gerichtliche Entscheidungen in Domainstreitigkeiten hängen letztlich sehr häufig von den Umständen des Einzelfalles ab. Allerdings hat der Bundesgerichtshof mit einigen Entscheidungen schon Kriterien für diese Beurteilung der Umstände im Einzelfall gegeben. Weiterlesen
Domains und Namensrecht
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