Ist es noch ein redaktionell-journalistischer Beitrag oder schon Werbung? Diese Frage ist oft nicht leicht zu beantworten. Für eine Abgrenzung müssend die Umstände und die Formulierung der Veröffentlichung genau betrachtet und abgewogen werden.
Journalistische Beiträge, die eigentlich Werbung darstellen und für die ein Entgelt gezahlt wurde, sind gem. Nr. 11 Anh. § 3 III UWG rechtswidrig, zu gleichen Konstellationen finden sich Regelungen in den Landespressegesetzen. Es wird jedoch regelmäßig schwierig sein, die Entgeltlichkeit einer redaktionellen Veröffentlichung aufzuklären. Auch die redaktionell getarnte Werbung ohne dass dafür ein Entgelt gezahlt wurde, ist allerdings unzulässig. Weiterlesen