Zum 13. Juni 2014, 0.00h treten einige Neuerungen im Fernabsatzrecht in Kraft. Für Online-Händler bedeutet das: unbedingt die Änderungen bis zum 13. Juni 2014 umsetzen, da ansonsten akute Abmahngefahr besteht. Tatsächlich sind die Änderungen im Detail recht umfangreich, so dass hier nur einige der wichtigsten Punkte dargestellt werden können.
Neue Widerrufsbelehrung
So ändert sich beispielsweise der Text der Widerrufsbelehrung. Im Gesetz wird für die Widerrufsbelehrung, wie auch schon nach altem Recht, ein Muster bereitgestellt, das verschiedene Alternativformulierungen enthält, die je nach Fall ausgewählt werden müssen. Weiterlesen