Heute eine Mitteilung in eigener Sache: ich habe soeben den Bescheid bekommen, dass ich als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht zugelassen wurde. Damit bin ich die erste im Saarland zugelassene Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht.
Um den Fachanwaltstitel zu erhalten, musste ich besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen darlegen.
Dafür waren 80 Fälle aus den Bereichen Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen, Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, Rundfunkrecht, wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz, Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung nachzuweisen.