Mit einem Aufruf, die Profilbilder auf Facebook durch Bilder des Liebings-Comic-Helden zu ersetzen kam über Nacht Farbe auf die Plattform. Heute wird bereits von angeblichen ersten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen berichtet. Alles nur Panikmache? Streng genommen nicht. Die Abbildungen der Comicfiguren stellen urheberrechtlich geschützte Werke dar. Eine Nutzung ist also grundsätzlich nur mit Einwilligung des Urhebers bzw. des jeweiligen Inhabers der Nutzungsrechte zulässig.
Wird das Bild in das eigene Profil kopiert, handelt es sich um eine unerlaubte Vervielfältigung und ein unerlaubtes öffentliches Zugänglichmachen des Werkes.
Abmahnungen im großen Stil sind meiner Meinung nach nicht zu erwarten. Letztlich müssen die Inhaber der Nutzugsrechte dies wollen und einen Rechtsanwalt damit beauftragen. Natürlich kann man Verschwörungstheorien dahingehend spinnen, dass die Aktion von einem abmahnwütigen Anwalt ins Leben gerufen worden ist. Ohne Auftrag des Rechteinhabers kann aber niemand abgemahnt werden.
Andererseits kann aber auch nicht davon ausgegangen werden, dass sich jeder Rechteinhaber über die Verbreitung der Zeichnungen „freut“ und in jedem Fall nicht dagegen vorgehen wird.
Ein ausführlicher Beitrag von Adrian Schneider zu diesem Thema findet sich auf Telemedicus.