Synchronschauspieler haben nach dem Urheberrechtsgesetz das Recht, im Vor- oder Abspann eines Filmes mit Namen genannt zu werden. Dieser Anspruch kann auch nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgehebelt werden. Weiterlesen
Synchronschauspieler: Verzicht auf Namensnennung in AGB unwirksam
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