Internetshopbetreiber, die bisher noch nicht geprüft haben, ob ihr Shop den Anforderungen der „Button“-Lösung genügt, sollten das heute unbedingt tun. Ab 01.08.2012 gelten nämlich neue gesetzliche Vorgaben zum Verbraucherschutz bei der Kaufabwicklung in Online-Shops.
Kernstück der neuen „Button“-Lösung ist, dass die Schaltfläche, mit der der Kunde entgültig seinen Kauf bestätigt, klar mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen eindeutigen Formulierung (z.B. „kaufen“) gekennzeichnet ist. Wichtig: es reicht nicht aus, wenn die Schaltfläche nur das Wort „bestellen“ enthält – es muss deutlich hervorgehen, dass bei Anklicken dieses Buttons eine Erklärung abgegeben wird, die Kosten nach sich zieht.
Als weitere Regelung gilt, dass in unmittelbarer Nähe des „Kaufen“-Buttons Angaben zu den wesentlichen Merkmalen der Ware oder Dienstleistung gemacht werden müssen. Auf der Seite, die den „Kaufen“-Button enthält muss die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat angegeben werden sowie der Gesamtpreis der Bestellung und gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten.
Bei neueren Shopsystemen ist die abschließende Bestellseite häufig schon so gestaltet, dass die gesetzlich geforderten Informationen bereit gehalten werden. Es lohnt sich dennoch, dies nochmal zu kontrollieren. Ist der Shop nicht gesetzeskonform gestaltet, drohen Abmahnungen. Außerdem kommt mit dem Kunden kein gültiger Vertrag zu Stande, wenn die Schaltfläche, mit der der Kauf bestätigt wird, nicht eindeutig gekennzeichnet ist.
Das Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr ist vorrangig geschaffen worden, um Kostenfallen im Internet einzudämmen. Die Auswirkungen des Gesetzes betreffen aber auch seriöse Online-Anbieter.