
Foto: Zippo Zimmermann www.designladen.com
Online-Händler erinnern sich: bereits zum 09.01.2016 musste im Impressum und den AGB irgendetwas ergänzt werden über eine Online-Streitbeilegung, inklusive eines Links zu einer damals noch nicht existierenden Plattform der EU. Jetzt also noch etwas Neues?
I. Was ist neu und was ist der Sinn?
Mit ein wenig Hintergrundinfo lässt sich das Ganze vielleicht etwas besser verstehen (für Leser, die nur die praktische Umsetzung interessiert: bitte unter II. weiterlesen): Weiterlesen
iner neuen Entscheidung des BGH (Urt. v. 12. 10.2016, VIII ZR 55/15) ein Stein vom Herzen fallen: der Bundesgerichtshof hat einen Wertersatzanspruch des Verkäufers bei Widerruf eines Katalysators bejaht, den der Kunde online gekauft hatte. Der Kunde wollte den Katalysator nach dem Einbau in sein Auto, der sichtliche Spuren hinterlassen hatte, wieder an den Verkäufer zurückschicken, da er nicht seinen Erwartungen entsprochen hatte. Ein Widerrufsrecht hatte der Kunde zwar – die Frage war aber, ob er dafür, dass er das Autoteil mit starken Gebrauchsspuren zurück schickte, einen Ausgleich zahlen musste.